B14: Keine Beschränkung der Geschwindigkeit wegen Lärmschutz

Der Lärmschutz spielte bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B14 keine Rolle.

 

Die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B14 je nach Fahrtrichtung sind unseres Erachtens nicht einsichtig. Von Winnenden kommend besteht ab der Ausfahrt Korb momentan eine Tempobeschränkung auf 100 km/h. In der anderen Richtung sind 120 km/h erlaubt.

Um zumindest eine Beschränkung auf 100 km/h in beiden Richtungen zu erreichen, hatten wir uns deshalb an Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gewandt.

Wie das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur jetzt schreibt, wurden die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B14 zwischen den Ausfahrten Waiblingen-Mitte und Waiblingen-Nord aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet

Das relativ starke Gefälle in Fahrtrichtung Stuttgart, kombiniert mit dem häufigen Rückstau am Kontenpunkt B14/B29 wäre der Grund für die Beschränkung der zulässigen Höchtsgeschwindigkeit auf 100 km/h gewesen. In Fahrtrichtung Winnenden würde der ansteigend Streckenverlauf kein solches Tempolimit aus Gründen der Verkehrssicherheit rechtfertigen.

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